Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen / Catering
lecker-im-pott GmbH
Sitz der Gesellschaft:
Sydowstraße 23 / 3, 46240 Bottrop
Handelsregister: Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 19724
Geschäftsführung: Ramona Kosobudzki
Steuernummer: derzeit in Zuteilung (Finanzamt Bottrop)
Hinweis zur Organisationsstruktur:
Die Marke ramonas koch-pott agiert als übergeordnete Dachmarke. Unter dieser Dachmarke werden die gewerblichen Catering- und Kursleitungen der lecker-im-pott gmbh (einschließlich der Schiene mitkochen-im-pott) abgewickelt. Für alle diese gewerblichen Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Die schnibbelschule n.e.V. ist als eigenständiger, gemeinnütziger Verein separat organisiert und ist nicht Gegenstand dieser gewerblichen Bedingungen.
1. Vorrang und Geltungsbereich
Der Caterer liefert ausschließlich auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und gewerblichen Marken unter der Dachmarke ramonas koch-pott (insbesondere lecker-im-pott gmbh und mitkochen-im-pott). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind dem Caterer gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und in Textform (z. B. per E-Mail) vereinbart worden sind.
2. Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Caterers innerhalb der im Angebot genannten Frist (sofern nicht anders angegeben: innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt) in Textform bestätigt.
- Diese AGB gelten für alle vom Caterer angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor persönlich, in Textform oder mündlich bestellt hat. Mit der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB an.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
3. Lieferung und Lieferbedingungen
- Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der gesetzlichen (insb. lebensmittelrechtlichen) Vorschriften an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin.
- Lieferzusagen bezüglich der Lieferzeit werden nach besten Kräften eingehalten. Geringfügige Zeitüberschreitungen (bis zu 30 Minuten), die der Caterer nicht zu vertreten hat, berechtigen nicht zum Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder zu einer Rechnungsminderung.
- Für Verspätungen und Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, unverschuldete Verkehrszusammenbrüche) entstehen, übernimmt der Caterer keine Haftung.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Änderungen und Verzug
- Alle Preise verstehen sich exklusive oder inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, wie im individuellen Angebot/Vertrag ausgewiesen.
- Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsmitteilung ohne Abzüge zahlbar.
- Bei einem Brutto-Auftragsvolumen von über 5.000,00 € ist der Caterer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 70 % des Auftragsvolumens zu verlangen. Diese ist spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu leisten.
- Nach verbindlicher Auftragszusage kann der Kunde das Angebot bis maximal 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn anpassen lassen. Bis zu zwei Anpassungen des Gesamtangebots sind kostenfrei. Ab der dritten Anpassung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € je Änderung erhoben und mit der Gesamtrechnung abgerechnet.
5. Beanstandungen und Mängel
- Der Kunde oder ein von ihm benannter Vertreter ist verpflichtet, die gelieferten Waren und Leistungen bei Übergabe auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu überprüfen.
- Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins wird die mängelfreie Übergabe der produzierten Waren laut Angebot/Auftrag bestätigt.
- Liegt ein offensichtlicher Mangel vor, hat der Kunde diesen unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken oder dem Servicepersonal anzuzeigen, um dem Caterer die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Nachträgliche Reklamationen für offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen.
6. Schadensersatzpflicht, Miet-Equipment und Stornierung durch den Kunden
- Der Kunde trägt die Verantwortung für das ihm für die Veranstaltung bereitgestellte oder gemietete Equipment (Geschirr, Zubehör, Tische, Technik etc.). Die Haftung des Kunden endet erst mit dem ordnungsgemäßen Abbau bzw. der Abholung des Equipments durch den Caterer. Beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände werden zum marktüblichen Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
- Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden muss in Textform erfolgen. Bei einer Stornierung werden folgende pauschalierte Stornogebühren auf den vereinbarten Bruttorechnungsbetrag fällig:
- Bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 10 %
- Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
- Bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 %
- Danach (weniger als 10 Tage vor dem Termin): 100 %
- Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Caterer durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Unabhängig von den vorstehenden Fristen sind Waren, Fremdleistungen (z. B. angemietetes Personal, Location) oder Dienstleistungen, die der Caterer speziell für diese Veranstaltung beschafft hat und nicht anderweitig verwenden kann, im Falle einer Stornierung vom Kunden immer in voller Höhe zu erstatten.
- Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, haften beide als Gesamtschuldner. Schließt der Caterer für den Vertragspartner einen Miet- oder Pachtvertrag für die Veranstaltung ab, ist der Caterer von sämtlichen Kosten aus diesem Verhältnis freizustellen.
7. Austauschrecht
Der Caterer ist berechtigt, einzelne im Sortiment aufgeführte Speisen oder Zutaten gegen gleichwertige Alternativen auszutauschen, wenn die Originalwaren ohne Verschulden des Caterers kurzfristig nicht zu beschaffen sind (z. B. saisonale Lieferengpässe) und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.
8. Termine und Fristen
Bei sämtlichen Bestellungen benötigt der Caterer mindestens 5 Werktage vor der Veranstaltung die genaue und verbindliche Teilnehmerzahl, um die erforderlichen Dispositionen (Einkauf, Personalplanung) verlässlich treffen zu können. Diese Zahl gilt als Berechnungsgrundlage für die Endabrechnung.
9. Haftungsbeschränkung
- Der Caterer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Caterers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Caterer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Caterer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung gilt der Sitz des Unternehmens in Bottrop.
- Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Gelsenkirchen (Zuständigkeit für Bottrop) als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
